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Barrierefreiheit und BFSG: was Betriebe wissen sollten

Flottmacher · Recht · 6 Min. Lesezeit

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot unter das BFSG fällt, solltest du mit einer fachkundigen Person klären.

Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet bestimmte Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, ihre Angebote für Menschen mit Einschränkungen nutzbar zu machen. Dazu zählen im Online-Bereich vor allem Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr, also Seiten, über die Verbraucher Verträge abschließen können, etwa Shops oder Buchungsstrecken.

Wer betroffen ist und wer nicht

Das Gesetz richtet sich an Anbieter, die Verbrauchern bestimmte Dienstleistungen anbieten. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sieht es eine Ausnahme vor: Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss sind in der Regel nicht der Kern des Gesetzes.

Weil Details und Ausnahmen davon abhängen, was du genau anbietest, solltest du deine Lage im Zweifel klären lassen. Unabhängig davon gilt: Eine zugängliche Website ist für alle besser nutzbar und wird von Suchmaschinen besser verstanden.

Grundregeln, die fast jede Seite erfüllen kann

Die Maßstäbe orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Grundlagen lassen sich auch ohne Spezialwissen prüfen:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar.
  • Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte, reine Dekoration bekommt keinen.
  • Überschriften sind logisch gegliedert, nicht nur groß gemacht.
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
  • Links erklären ihr Ziel, nicht nur „hier klicken“.
  • Videos haben Untertitel, Audio hat ein Transkript, wo es um Inhalte geht.
  • Text lässt sich vergrößern, ohne dass die Seite zerbricht.
  • Die Seite funktioniert auf dem Handy und in beiden Ausrichtungen.

So testest du schnell

Bediene deine Seite einmal nur mit der Tab-Taste. Siehst du jederzeit, wo du bist, und kommst du an jede Funktion? Vergrößere die Schrift im Browser auf 200 Prozent. Nutze ein Prüfwerkzeug für Kontraste und lasse eine automatische Prüfung laufen. Solche Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme, ersetzen aber keine echte Probe mit Menschen, die Hilfsmittel nutzen.

Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreie Seiten helfen nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen. Wer auf dem Handy in der Sonne liest, mit einem verletzten Arm bedient oder ältere Augen hat, profitiert von kräftigen Kontrasten, größeren Schaltflächen und klarer Struktur. Viele Maßnahmen, etwa saubere Überschriften und Alternativtexte, helfen zugleich Suchmaschinen und Assistenten, deine Inhalte zu verstehen.

Typische Stolperstellen bei Firmenseiten

  • Heller grauer Text auf weißem Hintergrund, der schick aussieht, aber schlecht lesbar ist.
  • Menüs und Karussells, die nur mit der Maus funktionieren.
  • Hero-Bilder mit eingebranntem Text, der sich nicht vergrößern oder vorlesen lässt.
  • Formulare, deren Beschriftung verschwindet, sobald man tippt.
  • PDFs ohne Struktur, etwa gescannte Preislisten.
  • Cookie-Hinweise, die den Fokus fangen und sich nicht per Tastatur schließen lassen.

Ein pragmatischer Plan

Beginne mit den Punkten, die du ohne großen Aufwand beheben kannst: Kontraste, Alternativtexte, Überschriften, Formularbeschriftungen. Halte dann die Prüfungen in deiner Checkliste fest und wiederhole sie bei größeren Änderungen. Wenn deine Seite unter das Gesetz fällt oder du dir unsicher bist, hole eine Fachperson dazu, die dein konkretes Angebot beurteilt.

Was in der Praxis gut hilft

Barrierefreiheit gelingt am leichtesten, wenn sie von Anfang an eingeplant wird. Einfache Layouts, klare Sprache und echte HTML-Elemente statt nachgebauter Schaltflächen lösen viele Probleme ohne Mehraufwand. Nachträglich einblendbare Overlay-Werkzeuge versprechen oft mehr, als sie halten. Verlasse dich nicht auf sie allein.

Wenn deine Seite unter das Gesetz fällt, brauchst du außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen. Auch hier gilt: Lass die Pflichten für deinen Fall prüfen.

Dokumentation und Pflege

Halte fest, was du geprüft hast, wann und mit welchem Ergebnis. Eine kurze Liste mit Datum, geprüften Seiten und behobenen Punkten genügt für den Anfang. Bei Änderungen an Gestaltung oder neuen Funktionen wiederholst du die Prüfung der betroffenen Stellen. Gib Besuchern einen Weg, Hürden zu melden, etwa eine E-Mail-Adresse im Fuß der Seite, und nimm Rückmeldungen ernst. Sie zeigen Probleme, die kein Test findet, und sind oft der schnellste Weg zu einer besseren Seite.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für meine Visitenkarten-Website?
Reine Darstellungsseiten ohne Vertragsabschluss stehen nicht im Zentrum des Gesetzes. Ob dein Angebot betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was droht bei Verstößen?
Das Gesetz sieht Aufsicht, Anordnungen und Bußgelder vor. Genaue Folgen im Einzelfall solltest du mit einer fachkundigen Person klären.
Baut ihr die Seiten barrierefrei?
Wir achten auf Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriftenstruktur und Alternativtexte. Eine rechtliche Zusicherung geben wir nicht.
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?
Solche Schaltflächen ersetzen keine saubere Umsetzung und können selbst neue Probleme verursachen. Besser ist ein Aufbau, der von Grund auf zugänglich ist.

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